Meinungs- und Pressefreiheit
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […]. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt." (Art. 5, Abs. 1 GG)
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www.youtube.com/watch?v=tc7tVEgsQr8&feature=youtu.be
ZAPP – Das Medienmagazin des NDR berichtete am 25. Mai 2011 zum Verständnis
der Pressefreiheit in Sachsen, wobei dabei zwangsläufig – ebenso wie in BILD Dresden –
nur die Spitze des Eisberges thematisiert und dies dann mit dem Deutschen Presserat
in mdr um 12 diskutiert, sowie vom Spiegel in Ausgabe 31 vom 01. August 2011 unter
“Die Härte des Systems“ (Artikel einsetzen!) oder von www.karl-weiss-journalismus.de/?p=1690
weitere Hintergründe beleuchtet wurden, ehe es im JournalistenBlatt von DPV und
bdfj der Aufmacher seiner Ausgabe zur Medienwoche@IFA2011 in Berlin
www.dpv.org/files/journalistenblatt2-11.pdf war:
Gesamtthematik siehe: www.ethik-in-der-wirtschaft.de/index.php/justizdefizite!
Der mdr griff in seinem Format exakt am 09. November 2010 Rechercheergebnisse zu Fragen bei der Verwendung von Geldern aus Strafverfahren in Sachsen auf
www.derblindefleck.de2013 mit “In Spendierroben: wie Richter ohne Kontrolle Geld aus Prozessen verteilen“ und
2009 mit “Lücken der Finanzaufsicht bei Kirchen“
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