JOURNALISMUS

Meinungs- und Pressefreiheit

 

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […]. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt." (Art. 5, Abs. 1 GG)

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Bundesverfassungsgericht: Journalisten dürfen Urteile einsehen!

Beschluss vom 14. September 2015 - 1 BvR 857/15 Medienrecht, Pressefreiheit

 

Die Gerichte müssen ihre Urteile auf Anfrage von Journalisten grundsätzlich zur Verfügung stellen. Dies gilt auch dann, wenn eine Entscheidung noch keine Bestandskraft erlangt hat.

 

Das Bundesverfassungsgericht urteiler September in einem Rechtsstreit vom Handelsblatt.. In dem konkreten Fall wollte das Handelsblatt vom Landgericht Meiningen wissen, wie es sein Urteil gegen den ehemaligen Thüringer Innenminister Christian Klöckert begründet hatte. Als Mitglied im Stadtrat von Eisenach und Stellvertretender Oberbürgermeister hatte sich der Politiker für ein Windkraftunternehmen und einen Elektrofachmarkt eingesetzt, mit denen er zugleich Beraterverträge unterhielt. dafür wurde er zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten wegen Vorteilsnahme und Abgeordnetenbestechung verurteilt.

Pressefreiheit in Deutschland in Gefahr …ohne Medienecho und öffentlichen Aufschrei!

 

1948 standen die Deutschen auf, negierten die Tradition der Zensur und fanden dafür ein mächtiges Instrument: Artikel 5 GG – den Garanten der Pressefreiheit.

 

Dass dies so bleibt, muss in unser aller Interesse und vor Allem der Medien wie ihrer Institutionen/Organisationen sein: sollte man zumindest meinen. Deshalb herzlichster Dank, wenn man sich dieses Themas https://www.dpv.org/files/journalistenblatt2-11.pdf annimmt, damit in den Focus der Medien und allgemeinen Wahrnehmung gelangt, inwieweit die Justiz instrumentalisiert wird/sich instrumentalisieren lässt und die Negativfolgen daraus verhindert werden. Lutz Tillmanns, der Geschäftsführer des Deutschen Presserates hat sich bei mdr um 12 www.youtube.com/watch?v=tc7tVEgsQr8&feature=youtu.be unmissverständlich zum eklatanten Angriff auf die Pressefreiheit geäußert. Echo: gleich Null!

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